Für das Grundstück in der Gemarkung Oberwinter, Flur 7, Flurstück 170, Unkeler Weg 7, liegt der Stadtverwaltung Remagen ein Antrag auf Zustimmung der Gemeinde nach § 36a Abs. 2 BauGB vor. Darin wird ein Bauvorhaben beantragt, welches den Festsetzungen des Bebauungsplanes 31.15 „Unkeler Weg“ nicht entspricht und eine Befreiung im Sinne des § 31 Abs. 3 i.V.m. § 36a BauGB benötigt. Konkret wird beantragt, die rückwärtige (gartenseitige) Baugrenze nicht nur unwesentlich zu überschreiten. Ferner soll mit einem als „untergeordneter Baukörper“ bezeichnetem Teil des Gebäudes die seitliche Grundstücksgrenze zum Haus Unkeler Weg 9 überschritten werden.
In der Zeit vom 20.03.2026 bis einschließlich 06.04.2026 wird nach § 36a Abs. 2 BauGB der betroffenen Öffentlichkeit eine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Zu diesem Zweck werden im vorgenannten Zeitraum anonymisierte Auszüge aus dem Antragsunterlagen als PDF-Dokumente auf der Homepage der Stadt Remagen zur Einsicht bereitgestellt (www.remagen.de =>„Rathaus & Bürgerservice“ =>“Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen“ =>“Beteiligungsverfahren“).
Bis zum 06.04.2026 können Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@remagen.de übermittelt oder schriftlich an Stadt Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen, gesendet werden; maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang bei der Stadtverwaltung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde unberücksichtigt bleiben.
Stellungnahmen werden in der Beschlussvorlage für den Stadtrat und dessen Gremien im Regelfall im Original wiedergegeben. Sie werden um darin enthaltene personenbezogene Angaben gekürzt (Namen, Adressen, Eigentumsverhältnisse, etc.), soweit diese ausnahmsweise nicht doch für die Entscheidung erforderlich sind. Die Beschlussvorlagen sind über das Ratsinformationssystem der Stadt Remagen auf Dauer öffentlich einsehbar. Datenschutzrechtliche Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sind auf der Homepage der Stadt Remagen im Bereich „Beteiligungsverfahren“ einzusehen.