3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 08.07.2024
Der Stadtrat hat am 16.03.2026 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
§ 1 Absatz 1 und Absatz 4 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:
| (1) | Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ausschließlich elektronisch auf der Internetseite der Stadt Remagen unter der Adresse „https://www.remagen.de", soweit dies nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Bestimmungen zulässig ist. Dies ist auf der Startseite der Internetseite der Stadt Remagen bekannt zu geben. Soweit es sich um eine durch Rechtsvorschrift des Landes bestimmte Pflicht zur Veröffentlichung handelt, erfolgt die rein elektronische Bekanntmachung nach Maßgabe des § 14 EGovGRP. Im Übrigen erfolgen öffentliche Bekanntmachungen in dem wöchentlich erscheinenden Amtsblatt der Stadt Remagen, den "Remagener Nachrichten”; dies gilt insbesondere für Satzungen und sonstige ortsrechtliche Bestimmungen sowie für öffentliche Bekanntmachungen in Fällen des § 1 Abs. 3 EGovGRP. Nachrichtlich werden öffentliche Bekanntmachungstexte ohne rechtsverbindlichen Charakter in dem wöchentlich erscheinenden Amtsblatt der Stadt Remagen, den "Remagener Nachrichten” veröffentlicht. Satz 1 bleibt hiervon unberührt. |
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| (4) | Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 GemODVO des Stadtrates, eines Ausschusses oder eines Ortsbeirates oder eines Beirates werden ebenfalls in der Form des Absatz 1 Satz 1 bekannt gemacht. Auf die Dringlichkeit nach Satz 1 ist in der Bekanntmachung ausdrücklich hinzuweisen. |
§ 2
§ 7 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
| 1. | unverändert |
| 2. | unverändert |
| 3. | Zustimmung nach § 36a BauGB in den Fällen der §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b sowie 246e BauGB. |
| 4. | Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren sowie der Abschluss von Vergleichen in Angelegenheiten, die in die sachliche Zuständigkeit des Bau-, Verkehrs- und Umweltausschusses fallen, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister übertragen ist. |
§ 3
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung dieser Satzung in Kraft.