Titel Logo
Remagener Nachrichten
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

2. Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Remagen vom 24.06.2019

Der Stadtrat hat am 27.03.2023 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 1 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 DVO zu § 27 GemO des Stadtrates, eines Ausschusses oder eines Beirates werden abweichend von Absatz 1 in mindestens einer der beiden Zeitungen

- General-Anzeiger, Ausgabe G 3520

- Rhein-Zeitung, Ausgabe K 5916

bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist.

§ 2

§ 8 Abs. 1 Nr. 9 wird wie folgt geändert:

Aus- bzw. Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen

-

Festlegung der Ausbauart auf Grundlage des Mobilitätskonzeptes der Stadt Remagen vom 12.12.2022 in der jeweils gültigen Fassung nach vorheriger Anhörung der Anlieger.

-

Beschluss über die auf Grundlage des Mobilitätskonzeptes der Stadt Remagen vom 12.12.2022 in der jeweils gültigen Fassung erstellte Ausbauplanung einschließlich Auswahl der Beleuchtungskörper;

§ 3

§ 9 Nr. 2 wird wie folgt geändert:

Vergabe von Aufträgen für Arbeiten, Lieferungen und Leistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 35.000 Euro im Einzelfall;

§ 4

§ 18 Abs. 2 wird wie folgt geändert:

(2) Folgende monatliche Aufwandsentschädigungen werden gewährt:

a. Für den Wehrleiter:

Grundbetrag:

260,35 €

Zulage für 6 Einheiten:

49,89 €

Zulage für Telefon / Internet:

23,00 €

Gesamtbetrag:

333,24 €

b. Für den stellvertretenden Wehrleiter:

Grundbetrag:

130,18 €

Zulage für 6 Einheiten:

24,94 €

Zulage für Telefon / Internet:

11,50 €

Gesamtbetrag:

166,62 €

c. Für den Einheitsführer der Einheit Remagen:

Grundbetrag:

148,91 €

Zulage für Telefon / Internet:

17,25 €

Gesamtbetrag:

166,16 €

d. Für den Einheitsführer der Einheit Oberwinter und Kripp:

Grundbetrag:

78,38 €

Zulage für Telefon / Internet:

11,50 €

Gesamtbetrag:

89,88 €

e. Für den Einheitsführer der Einheit Rolandswerth, Unkelbach und Oedingen:

Grundbetrag:

47,02 €

Zulage für Telefon / Internet:

9,20 €

Gesamtbetrag:

56,22 €

f. Für den Facheinheitsführer Wasserschutz:

47,02 €

g. Für den Gerätewart der Einheit Remagen:

111,64 €

h. Für den Gerätewart der Einheit Oberwinter:

43,09 €

i. Für den Gerätewart der Einheit Kripp:

56,80 €

j. Für den Gerätewart der Einheit Rolandswerth:

35,25 €

k. Für den Gerätewart der Einheit Unkelbach und Oedingen:

33,29 €

l. Für den gesamtstädtischen Schlauchwart:

44,07 €

m. Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Remagen:

48,97 €

n. Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Oberwinter:

39,17 €

o. Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Kripp:

35,25 €

p. Für den Gerätewart Atemschutz der Einheiten

Rolandswerth, Unkelbach und Oedingen:

29,38 €

q. Für die Jugendwarte der jeweiligen Einheiten;

sowie den Leiter der Bambini-Feuerwehr:

39,41 €

r. Für den Kleiderwart:

29,38 €

s. Für die gesamtstädtischen Leiter Atemschutz und Leiter Gerätewarte:

19,58 €

t. Für den Leiter der Feuerwehreinsatzzentrale inklusive Einsatzleitwagen:

73,45 €

u. Für den Sachbearbeiter Einsatzberichte:

73,45 €

v. Für den Sachbearbeiter BKS-Portal:

23,51 €

w. Für den Leiter Führungsdienst:

68,52 €

x. Für den Alarm- und Einsatzplaner:

88,11 €

Die ständigen Vertreter der Einheitsführer, der Jugendwarte, des Leiters der Kinderfeuerwehr Remagen sowie des Facheinheitsführers Wasserschutz erhalten

50 % der dem Vertretenen zustehenden Aufwandsentschädigung.

§ 5

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

STADTVERWALTUNG REMAGEN
Remagen, den 27.03.2023
gez.
Björn Ingendahl
Bürgermeister