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Remagener Nachrichten
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

3. SATZUNG zur Änderung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung

vom 12.11.1996

Der Stadtrat hat am 31.03.2025 aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit §§ 56 und 56a GemO die folgende Änderung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 12.11.1996 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 16 Abs. 2 (Vorausleistungen) wird wie folgt geändert:

Die Vorausleistungen werden in mehreren Raten erhoben und sind quartalsweise zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des laufenden Jahres fällig.

§ 2

§ 25 Abs. 2 (Vorausleistungen) wird wie folgt geändert:

Die Vorausleistungen werden in mehreren Raten erhoben und sind quartalsweise zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des laufenden Jahres fällig.

§ 3

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

STADTVERWALTUNG REMAGEN
Remagen, den 10.04.2025
gez.
Björn Ingendahl
Bürgermeister