Der Stadtrat hat am 31.03.2025 aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit §§ 56 und 56a GemO die folgende Änderung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung vom 12.11.1996 beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
§ 16 Abs. 2 (Vorausleistungen) wird wie folgt geändert:
Die Vorausleistungen werden in mehreren Raten erhoben und sind quartalsweise zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des laufenden Jahres fällig.
§ 2
§ 25 Abs. 2 (Vorausleistungen) wird wie folgt geändert:
Die Vorausleistungen werden in mehreren Raten erhoben und sind quartalsweise zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November des laufenden Jahres fällig.
§ 3
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.