über die Offenlage gem. § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) zum Entwurf des kommunalen Wärmeplans für die Stadt Remagen
In der Zeit vom 17.04.2025 bis einschließlich 25.05.2025 erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit, den Entwurf des kommunalen Wärmeplans einzusehen und innerhalb dieser Frist Stellungnahmen abzugeben. Die in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die Durchführung der Offenlage gesondert informiert.
Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans wird im vorgenannten Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Remagen veröffentlicht (www.remagen.de => „Rathaus Bürgerservice“ => „Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen“ => „Beteiligungsverfahren“).
Ergänzend kann der Entwurf während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Remagen montags bis freitags zwischen 8.30 Uhr 12.00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 7, im Flur der Bauverwaltung auf der 1. Etage, eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@remagen.de übermittelt oder schriftlich an Stadt Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den kommunalen Wärmeplan unberücksichtigt bleiben.
Stellungnahmen werden in der Beschlussvorlage für den Stadtrat und dessen Gremien im Regelfall im Original wiedergegeben, dabei jedoch aus datenschutzrechtlichen Gründen um darin enthaltene personenbezogene Angaben gekürzt (Namen, Adressen, Eigentumsverhältnisse, etc.), soweit diese ausnahmsweise nicht doch für den Sachverhalt erforderlich sind. Beschlussvorlagen sind über das Ratsinformationssystem der Stadt Remagen auf Dauer auch über das Internet öffentlich einsehbar; datenschutzrechtliche Informationspflichten in Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO sind auf der Homepage der Stadt Remagen im Bereich „Beteiligungsverfahren“ einzusehen.