Am 26.06.2024 und 13.11.2024 wurde bei der Stadtverwaltung Remagen eine unvermutete überörtliche Kassenprüfung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Ahrweiler durchgeführt.
In der öffentlichen Ratssitzung am 31.03.2025 ist der Stadtrat über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet worden (§ 33 Abs. 1 Gemeindeordnung). Gemäß § 110 Abs. 6 Gemeindeordnung ist der Prüfbericht an sieben Werktagen öffentlich auszulegen
Der Prüfbericht liegt in der Zeit vom 28.04.2025 bis 07.05.2025 während der üblichen Bürostunden (Mo.- Do. 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Fr. 8.00 – 12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen, zur Einsichtnahme öffentlich aus.