2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 08.07.2024
Der Stadtrat hat am 15.12.2025 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
| (1) § 18 Absatz 5 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert: | ||
| (5) Die Aufwandsentschädigungen für sonstige ehrenamtliche Feuerwehrangehörige beträgt | |
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| a) bei kostenersatzpflichtigen Einsätzen nach § 55 LBKG (Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom 02.11.1981 in der zuletzt gültigen Fassung) und |
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| b) bei gebührenpflichtigen Einsätzen nach § 3 Abs. 2 und Abs. 4 der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Remagen vom 29.03.2022 in der zuletzt gültigen Fassung 8,50 Euro je Einsatzstunde. |
| (2) § 18 Absatz 7 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert: | ||
| (7) Kostenersätze gemäß § 10 LBKG (Brandsicherheitswache) werden an die Feuerwehrangehörigen weitergeleitet, die die Brandsicherheitswache gestellt haben. | |
§ 2
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung dieser Satzung in Kraft.