Die bis zum 15. Mai 2023 (u.a. bis II. Quartal 2023) fälligen Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstigen Abgaben aufgrund ergangener Bescheide werden hiermit öffentlich angemahnt. Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde erfolgt ein entsprechender Bankeinzug. Zahlungsrückstände die bis zum 30. Mai 2023 nicht bei der Stadtkasse eingegangen sind, werden einschließlich der entsprechenden Mahngebühren und Säumniszuschläge nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz für Rheinland-Pfalz im Zwangswege eingezogen.