Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes
Über den Vertrag zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Grundbuch von Oberwinter, Blatt 3480,
Flur 10, Nr. 412, Waldfläche, Auf der Kaul, 206 qm,
Flur 7, Nr. 1426/107, Waldfläche, Im Zehnweingarten, 222 qm,
Flur 7, Nr. 1427/107, Waldfläche, Im Zehnweingarten, 223 qm,
Flur 35, Nr. 61, Waldfläche, Aufm Eichen, 6.700 qm.
Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Werktage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 3.5.14, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.