Der Rat der Stadt Remagen hat am 26.09.2022 die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans 20.14 „Auf Fitze“ im Ortsbezirk Kripp beschlossen. Dieser Beschluss wurde am 04.08.2023 ortsüblich bekanntgemacht. Ziel der Planung ist insbesondere die zwingende Herstellung einer geschlossenen Hochwasserleitwand sowie eines Hochwassernotweges.
Der Geltungsbereich ist in der beiliegenden Karte markiert. Die von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange werden über die Durchführung der Offenlage gesondert informiert (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Die Offenlage des Entwurfs erfolgt in der Zeit vom 02.06.2025 bis einschließlich 06.07.2025 nach den Vorschriften über das vereinfachte Verfahren (§ 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB). Es wird somit von
• der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
• dem Umweltbericht nach § 2a BauGB,
• der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie
• der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 2 Nr. 2 BauGB
abgesehen. § 4c BauGB findet keine Anwendung.
Während der Offenlage stehen die Verfahrensunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil sowie der Begründung mit Anlage (Hydraulischer Nachweis) als PDF-Dokumente auf der Homepage der Stadt Remagen zur Einsicht und zum Herunterladen bereit (www.remagen.de =>„Rathaus & Bürgerservice“ =>“Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen“ =>“Beteiligungsverfahren“). Sie sind ferner über das landeseinheitliche Portal verlinkt (geoportal.rlp.de).
Ergänzend liegt während der Dienststunden montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr eine gedruckte Fassung der Unterlagen bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 1. Etage, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Im vorgenannten Zeitraum können Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@remagen.de übermittelt oder schriftlich an Stadt Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen gesendet werden. Nicht fristgerecht eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Stellungnahmen werden bei der Vorlage im Stadtrat und dessen Gremien im Regelfall im Original wiedergegeben, dabei jedoch um darin enthaltene personenbezogene Angaben gekürzt (Namen, Adressen, Eigentumsverhältnisse, etc.), soweit diese ausnahmsweise nicht doch für die Abwägung erforderlich sind. Sie sind über das Ratsinformationssystem der Stadt Remagen auf Dauer auch über das Internet öffentlich einsehbar; datenschutzrechtliche Informationspflichten in Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO sind auf der Homepage der Stadt Remagen im Bereich „Beteiligungsverfahren“ einzusehen.
Die für die Aufstellung des Bebauungsplans bedeutsamen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Normen und Vorschriften können bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 53424 Remagen, eingesehen werden.