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Remagener Nachrichten
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Einleitung des Änderungsverfahrens sowie zur Durchführung der Offenlage im beschleunigten Verfahren zur 16. Änderung des Bebauungsplanes 40.03 „Zwischen den Wiesen“ (40.03/16) der Stadt Remagen im Ortsbezirk Oedingen

Der Rat der Stadt Remagen hat am 09.12.2025 auf Antrag eines Grundstückseigentümers die Einleitung des Verfahrens zur 16. Änderung des Bebauungsplans 40.03 „Zwischen den Wiesen“ im Ortsbezirk Oedingen beschlossen. Ziel der Planung ist die Änderung der bisherigen Festsetzung als Spielplatz in eine Wohnbaufläche. Der Geltungsbereich der Änderung ist in der beiliegenden Karte markiert. Das Änderungsverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach den Vorschriften des beschleunigten Verfahrens durchgeführt (§13 a BauGB). Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Die Offenlage des Entwurfs über die Änderung des Bebauungsplans erfolgt in der Zeit vom 16.06.2025 bis einschließlich 20.07.2025 nach den Vorschriften über das beschleunigte Verfahren (§ 13a i.V.m. § 13 sowie § 3 Abs. 2 BauGB). Es wird somit von

• der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,

• dem Umweltbericht nach § 2a BauGB,

• der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie

• der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 2 Nr. 2 BauGB

abgesehen. § 4c BauGB findet keine Anwendung.

Die von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange werden über die Durchführung der Offenlage gesondert informiert (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Während der Offenlage stehen die Verfahrensunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil sowie der Begründung als PDF-Dokumente auf der Homepage der Stadt Remagen zur Einsicht und zum Herunterladen bereit (www.remagen.de =>„Rathaus & Bürgerservice=>“Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen“ =>“Beteiligungsverfahren). Sie sind ferner über das landeseinheitliche Portal verlinkt (geoportal.rlp.de).

Ergänzend liegt eine gedruckte Fassung der Unterlagen öffentlich aus und kann während der Dienststunden montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 1. Etage, eingesehen werden.

Im vorgenannten Zeitraum können Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@remagen.de übermittelt oder schriftlich an Stadt Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen gesendet werden. Nicht fristgerecht eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Stellungnahmen werden bei der Vorlage im Stadtrat und dessen Gremien im Regelfall im Original wiedergegeben, dabei jedoch um darin enthaltene personenbezogene Angaben gekürzt (Namen, Adressen, Eigentumsverhältnisse, etc.), soweit diese ausnahmsweise nicht doch für die Abwägung erforderlich sind. Sie sind über das Ratsinformationssystem der Stadt Remagen auf Dauer auch über das Internet öffentlich einsehbar; datenschutzrechtliche Informationspflichten in Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO sind auf der Homepage der Stadt Remagen im Bereich „Beteiligungsverfahren“ einzusehen.

Die für die Aufstellung des Bebauungsplans bedeutsamen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Normen und Vorschriften können bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 53424 Remagen, eingesehen werden.

STADTVERWALTUNG REMAGEN
Remagen, 27.05.2025
Björn Ingendahl
Bürgermeister