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Remagener Nachrichten
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Einebnung von Grabstätten auf dem städtischen Friedhof in Oberwinter

Gemäß § 28 der Friedhofssatzung der Stadt Remagen sind die Gräber dauernd instand zu halten. Wird ein Grab nicht ordnungsgemäß gepflegt, können nach § 29 Reihengräber durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet werden. Bei Wahlgräbern können die entstandenen Kosten auf den jeweiligen Nutzungsberechtigten umgelegt werden.

Sind die Nutzungsberechtigten nicht bekannt oder verstorben, erfolgt die Benachrichtigung durch öffentliche Bekanntmachung. Die Nutzungsberechtigten oder Angehörigen werden gebeten, sich bei der

Friedhofsverwaltung der Stadt Remagen

Bachstraße 2

53424 Remagen

Telefon: 02642/201-32

Email: manuel.poehr@remagen.de

innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu melden. Andernfalls werden die Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet.

Friedhof Oberwinter

Einzelkaufgrab, Feld I A, Nr. 117 – Grabstätte Else u. Philipp Schmitz

Einzelkaufgrab, Feld I A, Nr. 218 – Grabstätte Anna u. Peter Niedeggen