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Remagener Nachrichten
Ausgabe 29/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Unkelbach

Flur 20, Nr. 68, Waldfläche, 7585 qm

Aktive Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Abteilung 4.6, Wilhelmstraße 24 - 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.