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Remagener Nachrichten
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Festsetzung der Steuern für 2026

Der Rat der Stadt Remagen hat in seiner Sitzung am 15.12.2025 die Hebesätze für das Jahr 2026 festgesetzt.

Gegenüber dem Kalenderjahr 2025 ist damit Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Bescheiden für das Kalenderjahr 2026 verzichtet wird.

Durch diese öffentliche Bekanntmachung werden die Hundesteuer, der Landwirtschaftskammerbeitrag, die Gewerbesteuer, die Grundsteuer, die Zweitwohnungssteuer und die Vergnügungssteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe beziehungsweise mit den zuletzt veranlagten Hebesätzen festgesetzt

Die Steuern und Abgaben sind zu den bekannten Fälligkeiten zu begleichen. Bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung werden die Beträge fristgemäß abgebucht.

Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden Änderungsbescheide erstellt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Stadtverwaltung Remagen
gez. Björn Ingendahl
Bürgermeister