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Remagener Nachrichten
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

1. Satzung

zur Änderung der Satzung der Stadt Remagen über die

Bildung eines Jugendbeirates vom 18.12.2019

Der Stadtrat hat am 10.07.2023 auf Grund der §§ 24 und 56 b Gemeindeordnung (GemO) die folgende Änderung der Satzung über die Bildung eines Jugendbeirates beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

(1)

In § 2 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort "Jungendbeirat" durch "Jugendbeirat" sowie das Wort "Jungendliche" durch "Jugendliche" ersetzt.

(2)

In § 2 Abs. 2 wird das Wort "Freizeitangebote" durch "Freizeitangeboten" ersetzt.

§ 2

§ 3 wird wie folgt geändert:

§ 3

Bildung und Mitglieder des Jugendbeirates

(1)

unverändert

(2)

Es können alle Kinder und Jugendliche, die Einwohner der Stadt Remagen und im Alter von 12 bis einschließlich 22 sind, stimmberechtigtes Mitglied des Jugendbeirates sein.

(3)

Nach Vollendung des 22. Lebensjahres können die Mitglieder an den Sitzungen noch beratend teilnehmen, sie haben jedoch kein Stimmrecht mehr.

(4)

Stimmberechtigtes Mitglied wird man durch Teilnahme an drei aufeinanderfolgenden Sitzungen des Jugendbeirates, seiner Ausschüsse oder Projektgruppen. Die Mitgliedschaft beruht auf Freiwilligkeit und kann jederzeit beendet werden.

(5)

unverändert

(6)

unverändert

§ 3

§ 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

(3)

Der Jugendbeirat ist berechtigt, Ausschüsse und Projektgruppen zu bilden.

§ 4

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Remagen, den 20.07.2023
Björn Ingendahl
Bürgermeister