1. Satzung
zur Änderung der Satzung der Stadt Remagen über die
Bildung eines Jugendbeirates vom 18.12.2019
Der Stadtrat hat am 10.07.2023 auf Grund der §§ 24 und 56 b Gemeindeordnung (GemO) die folgende Änderung der Satzung über die Bildung eines Jugendbeirates beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
| (1) | In § 2 Abs. 1 Satz 2 wird das Wort "Jungendbeirat" durch "Jugendbeirat" sowie das Wort "Jungendliche" durch "Jugendliche" ersetzt. |
| (2) | In § 2 Abs. 2 wird das Wort "Freizeitangebote" durch "Freizeitangeboten" ersetzt. |
§ 2
§ 3 wird wie folgt geändert:
§ 3
Bildung und Mitglieder des Jugendbeirates
| (1) | unverändert |
| (2) | Es können alle Kinder und Jugendliche, die Einwohner der Stadt Remagen und im Alter von 12 bis einschließlich 22 sind, stimmberechtigtes Mitglied des Jugendbeirates sein. |
| (3) | Nach Vollendung des 22. Lebensjahres können die Mitglieder an den Sitzungen noch beratend teilnehmen, sie haben jedoch kein Stimmrecht mehr. |
| (4) | Stimmberechtigtes Mitglied wird man durch Teilnahme an drei aufeinanderfolgenden Sitzungen des Jugendbeirates, seiner Ausschüsse oder Projektgruppen. Die Mitgliedschaft beruht auf Freiwilligkeit und kann jederzeit beendet werden. |
| (5) | unverändert |
| (6) | unverändert |
§ 3
§ 5 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
| (3) | Der Jugendbeirat ist berechtigt, Ausschüsse und Projektgruppen zu bilden. |
§ 4
Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.