über die Einleitung des Verfahrens der 2. Änderung des Bebauungsplanes 20.14 „Auf Fitze“ der Stadt Remagen (20.14./02) im Ortsbezirk Kripp
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2022 die Einleitung eines Änderungsverfahrens beschlossen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der beiliegenden Übersichtskarte. Das Änderungsverfahren verfolgt im Wesentlichen das Ziel, den Bau der Hochwasserleitwand auf den entsprechenden Grundstücken verbindlich festzusetzen.
Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens wird hiermit gemäß §2 BauGB bekanntgemacht.
Die Änderung erfolgt nach den Vorschriften über das vereinfachte Verfahren (§13 Baugesetzbuch - BauGB). Abgesehen wird von
Anlage: Geltungsbereich