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Remagener Nachrichten
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Einleitung des Verfahrens der 2. Änderung des Bebauungsplanes 20.14 „Auf Fitze“ der Stadt Remagen (20.14./02) im Ortsbezirk Kripp

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2022 die Einleitung eines Änderungsverfahrens beschlossen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der beiliegenden Übersichtskarte. Das Änderungsverfahren verfolgt im Wesentlichen das Ziel, den Bau der Hochwasserleitwand auf den entsprechenden Grundstücken verbindlich festzusetzen.

Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens wird hiermit gemäß §2 BauGB bekanntgemacht.

Die Änderung erfolgt nach den Vorschriften über das vereinfachte Verfahren (§13 Baugesetzbuch - BauGB). Abgesehen wird von

  • der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB,
  • der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4,
  • dem Umweltbericht nach §2a,
  • von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie
  • der zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs. 1 BauGB.
STADTVERWALTUNG REMAGEN
Remagen, 27.07.2023
Björn Ingendahl
Bürgermeister

Anlage: Geltungsbereich