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Remagener Nachrichten
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mahnung

Die bis zum 15. August 2022 (u.a. bis III. Quartal 2022) fälligen Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstigen Abgaben aufgrund ergangener Bescheide werden hiermit öffentlich angemahnt.

Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde erfolgt ein entsprechender Bankeinzug.

Zahlungsrückstände die bis zum 29. August 2022 nicht bei der Stadtkasse eingegangen sind, werden einschließlich der entsprechenden Mahngebühren und Säumniszuschläge nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz für Rheinland-Pfalz im Zwangswege eingezogen.

53424 Remagen, 16. August 2022
Stadtkasse Remagen