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Remagener Nachrichten
Ausgabe 34/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Offenlage zum Entwurf der Teilaufhebung und 4. Änderung des Bebauungsplanes 10.49 „Gewerbegebiet III/IV“ der Stadt Remagen (10.49/04) in den Ortsbezirken Remagen und Kripp

Der Bebauungsplan besteht in seiner geltenden Fassung aus zwei räumlich getrennt voneinander liegenden Teilbereichen. Ziel des Verfahrens ist es, den Geltungsbereich des Eingriffsbebauungsplans (Teilbereich 1) zu verkleinern. Aufgehoben wird die Satzung für die Flächen, die südlich des Querweges liegen; ausgenommen hiervon sind der Sportplatz Kripp einschließlich der ihn umfassenden Ausgleichsflächen, die unverändert im Geltungsbereich verbleiben. Der Teilbereich 2 bleibt unverändert erhalten.

Der Stadtrat hat am 10.07.2023 die Einleitung eines Änderungsverfahrens beschlossen; dieser Beschluss wurde am 08.02.2024 ortsüblich bekanntgemacht. Aus der als Anlage beiliegenden Karte ergibt sich der verbleibende Geltungsbereich wie auch der zur Aufhebung vorgesehene Abschnitt.

Die Teilaufhebung und Änderung des Bebauungsplans erfolgt nach den Vorschriften zum vereinfachten Verfahren (§13 BauGB). Von der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4, dem Umweltbericht nach §2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

In der Zeit vom 26.08. bis einschließlich 30.09.2024 erfolgt die Offenlage nach §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die von der Planung betroffenen Behörden werden hierüber gesondert informiert.

Die Unterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, werden im genannten Zeitraum auf der Homepage der Stadt Remagen als PDF-Dateien veröffentlicht (www.remagen.de => Rathaus & Bürgerservice => Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen => Beteiligungsverfahren).

Der direkte Link lautet:

https://www.remagen.de/Rathaus-Buergerservice/stadtentwicklung-bauen-wohnen/Beteiligungsverfahren

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Remagen montags, dienstags und donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 16.00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 7, 1. Etage, im Flur der Bauverwaltung öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung wird zudem in das landeseinheitliche Portal (geoportal.rlp.de) eingestellt.

Während der Auslegung können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Eine Beteiligung ist mittels E-Mail an bauleitplanung@remagen.de möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Eine Einsichtnahme in die für die Aufstellung des Bebauungsplans bedeutsamen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Normen und Vorschriften ist bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 53424 Remagen, möglich.

Sämtliche Stellungnahmen werden dem Stadtrat und seine vorberatenden Gremien im Original vorgelegt, wobei aus Gründen des Datenschutzes darin enthaltene personenbezogene Angaben geschwärzt werden (z.B. Namen, Adressen, Eigentumsverhältnisse, etc.), soweit diese nicht ausnahmsweise doch für die Abwägung erforderlich sind. Beschlussvorlagen des Stadtrates und seiner Ausschüsse aus öffentlichen Sitzungen können über das Ratsinformationssystem der Stadt Remagen allgemein und auf Dauer eingesehen werden.

Stadtverwaltung Remagen
Remagen, 13.08.2024
gez.
Björn Ingendahl
Bürgermeister