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Remagener Nachrichten
Ausgabe 35/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Einleitung des Änderungsverfahrens in Form eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie zur Durchführung der Unterrichtung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes 10.33 „Waldburg“ (10.33/03) der Stadt Remagen im Ortsbezirk Remagen

Der Rat der Stadt Remagen hat am 26.02.2024 auf Antrag des Grundstückseigentümers die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplans 10.33 „Waldburg“ im Ortsbezirk Remagen beschlossen. Ziel der Planung ist es, das historische Ausflugslokal „Waldburg“ für eine gemischte Nutzung insbesondere aus Gastronomie und Beherbergung wiederherzustellen. Der Geltungsbereich der Änderung ist in der beiliegenden Karte markiert. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gemacht.

Die Unterrichtung (frühzeitige Beteiligung) der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgt in der Zeit vom 29.08.2025 bis einschließlich 05.10.2025. Die von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange werden über die Durchführung der Unterrichtung gesondert informiert (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Während der Unterrichtung stehen die Verfahrensunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil, der Begründung, einem Bestandsplan, den artenschutzrechtlichen Prüfungen sowie einer Verkehrsuntersuchung als PDF-Dokumente auf der Homepage der Stadt Remagen zur Einsicht und zum Herunterladen bereit (www.remagen.de =>„Rathaus & Bürgerservice=>“Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen“ =>“Beteiligungsverfahren). Sie sind ferner über das landeseinheitliche Portal verlinkt (geoportal.rlp.de).

Ergänzend liegt eine gedruckte Fassung der Unterlagen öffentlich aus und kann während der Dienststunden montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 1. Etage, eingesehen werden.

Im vorgenannten Zeitraum können Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@remagen.de übermittelt oder schriftlich an Stadt Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen, gesendet werden. Nicht fristgerecht eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Stellungnahmen werden bei der Vorlage im Stadtrat und dessen Gremien im Regelfall im Original wiedergegeben, dabei jedoch um darin enthaltene personenbezogene Angaben gekürzt (Namen, Adressen, Eigentumsverhältnisse, etc.), soweit diese ausnahmsweise nicht doch für die Abwägung erforderlich sind. Sie sind über das Ratsinformationssystem der Stadt Remagen auf Dauer auch über das Internet öffentlich einsehbar; datenschutzrechtliche Informationspflichten in Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO sind auf der Homepage der Stadt Remagen im Bereich „Beteiligungsverfahren“ einzusehen.

Die für die Aufstellung des Bebauungsplans bedeutsamen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Normen und Vorschriften können bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 53424 Remagen, eingesehen werden.

STADTVERWALTUNG REMAGEN
Remagen, 19.08.2025
Björn Ingendahl
Bürgermeister