über die Unterrichtung (frühzeitige Beteiligung) zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes 40.14 „Gewerbegebiet Oedingen“ (40.14/02) der Stadt Remagen im Ortsbezirk Oedingen
Der Rat der Stadt Remagen hat am 15.12.2025 die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans 40.14 „Gewerbegebiet Oedingen“ im Ortsbezirk Oedingen beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der beiliegenden Karte markiert. Ziel der Planung ist es, auf dem nicht mehr bespielten Sportplatz eine zukunftsfähige Weiternutzung festzulegen. Insbesondere der neue Standort der Feuerwehreinheit Oedingen sowie eine multifunktionale Sportanlage werden auf der künftigen Gemeinbedarfsfläche verortet. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Die von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange werden über die Durchführung der Unterrichtung gesondert informiert (§ 4 Abs. 1 BauGB). Die Beteiligung erfolgt in der Zeit vom 04.09.2026 bis einschließlich 04.10.2026. Während der Unterrichtung stehen die Verfahrensunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil sowie der Begründung als PDF-Dokumente auf der Homepage der Stadt Remagen zur Einsicht und zum Herunterladen bereit (www.remagen.de im Menü „Stadtentwicklung, Bauen & Wohnen“ =>“Beteiligungsverfahren“). Sie sind ferner über das landeseinheitliche Portal verlinkt (geoportal.rlp.de).
Ergänzend liegt während der Dienststunden montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr eine gedruckte Fassung der Unterlagen bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 1. Etage, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Im vorgenannten Zeitraum können Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@remagen.de übermittelt oder schriftlich an Stadt Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen gesendet werden. Nicht fristgerecht eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Stellungnahmen werden bei der Vorlage im Stadtrat und dessen Gremien im Regelfall im Original wiedergegeben, dabei jedoch um darin enthaltene personenbezogene Angaben gekürzt (Namen, Adressen, Eigentumsverhältnisse, etc.), soweit diese ausnahmsweise nicht doch für die Abwägung erforderlich sind. Sie sind über das Ratsinformationssystem der Stadt Remagen auf Dauer auch über das Internet öffentlich einsehbar; datenschutzrechtliche Informationspflichten in Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO sind auf der Homepage der Stadt Remagen im Bereich „Beteiligungsverfahren“ einzusehen.
Die für die Aufstellung des Bebauungsplans bedeutsamen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Normen und Vorschriften können bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 53424 Remagen, eingesehen werden.