Titel Logo
Remagener Nachrichten
Ausgabe 37/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Übersichtsplan zum Bebauungsplan 10.56/01 (Stadt Remagen, FB 2)

 

über die Unterrichtung (frühzeitige Beteiligung) zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes 10.56 „Einzelhandel Goethestraße“ (10.56/01) der Stadt Remagen im Ortsbezirk Remagen.

Der Rat der Stadt Remagen hat am 15.12.2025 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplans 10.56 „Einzelhandel Goethestraße“ beschlossen. Der Geltungsbereich ist in der beiliegenden Karte markiert. Ziel der Planung ist es, ein ausreichendes und zeitgemäßes Nahversorgungsangebot für die Bevölkerung der Remagener Innenstadt sowie der umliegenden Ortschaften sicherzustellen, indem der Nahversorgungsfachmarkt NORMA erweitert wird. Durch die Optimierung der Flächenausnutzung soll der Markt wieder den aktuellen Anforderungen an einen modernen, wettbewerbsfähigen Lebensmittelmarkt entsprechen. Der Beschluss des Rates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 bekanntgemacht.

Die Beteiligung erfolgt in der Zeit vom 11.09.2026 bis einschließlich 11.10.2026. Während der Unterrichtung stehen die Verfahrensunterlagen, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil sowie der Begründung als PDF-Dokumente auf der Homepage der Stadt Remagen zur Einsicht und zum Herunterladen bereit (www.remagen.de im Menü „Stadtentwicklung, Bauen & Wohnen“ =>“Beteiligungsverfahren“). Sie sind ferner über das landeseinheitliche Portal verlinkt (geoportal.rlp.de).

Ergänzend liegt während der Dienststunden montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zwischen 14:00 Uhr und 16:00 Uhr eine gedruckte Fassung der Unterlagen bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 1. Etage, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die von der Planung betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange werden über die Durchführung der Unterrichtung gesondert informiert (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Im vorgenannten Zeitraum können Stellungnahmen elektronisch an bauleitplanung@remagen.de übermittelt oder schriftlich an Stadt Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen gesendet werden. Nicht fristgerecht eingehende Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Stellungnahmen werden bei der Vorlage im Stadtrat und dessen Gremien im Regelfall im Original wiedergegeben, dabei jedoch um darin enthaltene personenbezogene Angaben gekürzt (Namen, Adressen, Eigentumsverhältnisse, etc.), soweit diese ausnahmsweise nicht doch für die Abwägung erforderlich sind. Sie sind über das Ratsinformationssystem der Stadt Remagen auf Dauer auch über das Internet öffentlich einsehbar; datenschutzrechtliche Informationspflichten in Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO sind auf der Homepage der Stadt Remagen im Bereich „Beteiligungsverfahren“ einzusehen.

Die für die Aufstellung des Bebauungsplans bedeutsamen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Normen und Vorschriften können bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 53424 Remagen, eingesehen werden.

STADTVERWALTUNG REMAGEN
Remagen, 02.09.2026
gez.
Björn Ingendahl
Bürgermeister