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Remagener Nachrichten
Ausgabe 38/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Satzung der Stadt Remagen über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025

(Hebesatzsatzung) vom 26.08.2024

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am

26.08.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Stadt Remagen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetztes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze für 2025

Die Stadt Remagen setzt die folgenden Hebesätze für das Jahr 2025 fest:

1.

für die Grundsteuer a.

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 345 v. H. b.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 465 v. H.

2.

für die Gewerbesteuer auf 400 v. H. der Steuermessbeträge.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Kalenderjahr 2025.

STADTVERWALTUNG REMAGEN
Remagen, den 26.08.2024
gez.
Björn Ingendahl
Bürgermeister