zu der am Dienstag, dem 05.11.2024, um 19.00 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus Kripp stattfindenden Wahl des Einheitsführers sowie des stellvertretenden Einheitsführers der Einheit Kripp.
Tagesordnung:
| 1.) | Begrüßung durch den stellv. Wehrleiter als Wahlvorsitzender |
| 2.) | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3.) | Bildung eines Wahlvorstandes |
| 4.) | Vorschläge zur Wahl eines Einheitsführers |
| 5.) | Vorschläge zur Wahl eines stellvertretenden Einheitsführers |
| 6.) | Wahl eines Einheitsführers sowie eines stellvertretenden Einheitsführers in geheimer Wahl |
Wahlberechtigt sind alle, zum Zeitpunkt der Wahl, aktiven Feuerwehrangehörigen der Einheit Kripp und Angehörige der Jugendfeuerwehr, die zum Zeitpunkt der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 14 Absatz 2 Satz 2 LBKG).
Wahlvorschläge können im Vorfeld beim stellv. Wehrleiter oder im Rahmen der Wahlversammlung, jedoch vor Durchführung der Wahl, abgegeben werden.