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Remagener Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Remagen für das Haushaltsjahr 2024

vom 11. Dezember 2023

Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung

folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf (E8+E17)

42.855.062 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (E15+18)

43.632.169 €

der Jahresfehlbetrag auf (E23)

- 777.107 €

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (F23)

716.713 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F27)

3.436.240 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F32)

12.606.240 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F33)

- 9.170.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf (F40)

8.453.287 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

8.951.287 €

zusammen auf

8.951.287 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 3.780.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 3.780.000 €.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000 €.

§ 5

Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO),

werden festgesetzt auf

1.

Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Betriebszweig Wasserversorgung auf

1.115.000 €

Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf

1.757.000 €

zusammen auf

2.872.000 €

2.

Kredite zur Liquiditätssicherung

Betriebszweig Wasserversorgung auf

100.000 €

Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf

400.000 €

zusammen auf

500.000 €

3.

Verpflichtungsermächtigungen

Für die Eigenbetriebe und deren Einrichtungen werden Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.

§ 6

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

465 v. H.

- Gewerbesteuer auf

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

84 €

- für den zweiten Hund

108 €

- für jeden weiteren Hund

168 €

- für gefährliche Hunde

564 €

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 50.069.088,62 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 50.949.350,62 € und zum 31.12.2024 50.172.243,62 €.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Remagen, 11. Dezember 2023
gez.
Björn Ingendahl
Bürgermeister

Hinweis

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2024 liegen in der Zeit vom 01.02.2024 bis 14.02.2024 während der Bürozeiten (Mo., Di & Do. von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mi. & Fr. von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Remagen, Rathaus, Kirchstraße 3 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren können die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan auch online unter

www.remagen.de eingesehen werden.

Remagen, den 25.01.2024
Stadtverwaltung Remagen
gez.
Björn Ingendahl
Bürgermeister