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Remagener Nachrichten
Ausgabe 40/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Remagen

Bekanntmachung

  • dass die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Remagen insgesamt im Wege der Briefwahl stattfindet
  • die Zusendung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten und
  • die Rücksendung des Wahlbriefes an die/den Wahlleiter/in oder den Briefwahlvorstand

I.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24.09.2024 bestimmt, dass die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Remagen insgesamt im Wege der Briefwahl stattfindet. Sie erhalten in der Zeit vom 7. Oktober bis 31. Oktober 2024 auf dem Postwege den Wahlschein, einen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, eine Erläuterung zur Durchführung der Briefwahl und einen an den Wahlleiter adressierten Wahlbriefumschlag.

II.

Sollten Sie bis zum 31. Oktober 2024 Ihre Unterlagen nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Wahlamt, Josefstraße 1, Remagen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens am 8. November 2024, 18 Uhr, angefordert werden.

III.

Der Wahlschein ist vom Wahlberechtigten zu unterschreiben, mit der Erklärung, dass er selbst gewählt hat. Sofern sich der Briefwähler einer Hilfsperson bedient hat, hat diese an Eides statt zu versichern, dass sie den Stimmzettel nach Maßgabe des Willens des Briefwählers ausgefüllt hat.

IV.

Der Wahlbrief ist an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse so rechtzeitig zu übersenden, dass dieser spätestens am 10. November 2024 bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Wahlbehörde, Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 7, eingeht. Der Wahlbrief ist auch rechtzeitig eingegangenen, wenn er am 10. November 2024 bis 18 Uhr beim Briefwahlvorstand abgegeben wird. Der Wahlbrief muss von der Wählerin oder dem Wähler nicht freigemacht werden.

Remagen, 24.09.2024
Björn Ingendahl
Bürgermeister und Wahlleiter