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Remagener Nachrichten
Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes

Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

Grundbuch von Oedingen, Blatt 1002,

lfd. Nr. 5 des BV:

Flur 2, Nr. 14, Landwirtschaftsfläche, 1.250 m²

Flur 2, Nr. 14, Landwirtschaftsfläche, 1.880 m²

Flur 2, Nr. 14, Landwirtschaftsfläche, Am Brand, 2.410 m²

Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.