Über den Vertrag zur Veräußerung des nachstehenden Grundstücks ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
Grundbuch von Oedingen, Blatt 1002,
lfd. Nr. 5 des BV:
Flur 2, Nr. 14, Landwirtschaftsfläche, 1.250 m²
Flur 2, Nr. 14, Landwirtschaftsfläche, 1.880 m²
Flur 2, Nr. 14, Landwirtschaftsfläche, Am Brand, 2.410 m²
Aktive Land- und Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstücks interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse spätestens 10 Tage nach Erscheinen dieser Ausgabe schriftlich bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, Abteilung 4.6, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, unter Darlegung einer detaillierten Begründung bekunden.