Ausgabe 43/2022
Die Stadtverwaltung informiert
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Die Stadtverwaltung informiert
Die Stadtverwaltung Remagen weist darauf hin, dass Besuchern der Zugang zum Rathaus in Remagen und den Nebengebäuden nur unter Einhaltung der Maskenpflicht (FFP2-, KN95- oder OP-Maske) und des Abstandsgebotes gestattet ist.