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Remagener Nachrichten
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 31.08.2009

Der Stadtrat hat am 26.09.2022 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 6 Absatz 1 Buchstabe a wird wie folgt geändert:

a. Beirat für Inklusion und Senioren

§ 2

§ 11 Abs. 3 wird wie folgt geändert:

(3)

Neben der Entschädigung nach Absatz 2 werden keine Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnort und Sitzungsort im Stadtgebiet erstattet.

§ 3

(1)

§ 14 erhält folgende Bezeichnung: Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Beirats für Migration und Integration, des Beirates für Inklusion und Senioren sowie des Beirates für Jugend

(2)

§ 14 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

(1) Die Mitglieder des Beirates für Migration und Integration und des Inklusions- und Seniorenbeirates erhalten eine Entschädigung in Form eines Sitzungsgeldes in Höhe von 20,00 Euro.

§ 4

§ 17 Absatz 2 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

(2) Folgende monatliche Aufwandsentschädigungen werden gewährt:

a. Für den Wehrleiter:

Grundbetrag:

260,35 €

Zulage für 6 Einheiten:

49,89 €

Zulage für Telefon / Internet:

23,00 €

Gesamtbetrag:

333,24 €

b. Für den stellvertretenden Wehrleiter:

Grundbetrag:

130,18 €

Zulage für 6 Einheiten:

24,94 €

Zulage für Telefon / Internet:

11,50 €

Gesamtbetrag:

166,62 €

c. Für den Einheitsführer der Einheit Remagen:

Grundbetrag:

148,91 €

Zulage für Telefon / Internet:

17,25 €

Gesamtbetrag:

166,16 €

d. Für den Einheitsführer der Einheit Oberwinter und Kripp:

Grundbetrag:

78,38 €

Zulage für Telefon / Internet:

11,50 €

Gesamtbetrag:

89,88 €

e. Für den Einheitsführer der Einheit Rolandswerth, Unkelbach und Oedingen:

Grundbetrag:

47,02 €

Zulage für Telefon / Internet:

9,20 €

Gesamtbetrag:

56,22 €

f. Für den Gruppenführer Wasserschutz:

47,02 €

g. Für den Gerätewart der Einheit Remagen:

111,64 €

h. Für den Gerätewart der Einheit Oberwinter:

37,21 €

i. Für den Gerätewart der Einheit Kripp:

56,80 €

j. Für den Gerätewart der Einheit Rolandswerth:

35,25 €

k. Für den Gerätewart der Einheit Unkelbach und Oedingen:

33,29 €

l. Für den Gerätewart Gefahrgut (GW-G) :

33,29 €

m. Für den Schlauchwart der Einheit Remagen:

44,07 €

n. Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Remagen:

48,97 €

o. Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Oberwinter:

39,17 €

p. Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Kripp

35,25 €

q. Für den Gerätewart Atemschutz der Einheiten

Rolandswerth, Unkelbach und Oedingen:

29,38 €

r. Für die Jugendwarte der jeweiligen Einheiten; sowie den Leiter der Bambini-Feuerwehr:

39,41 €

s. Für den Kleiderwart:

29,38 €

t. Für die gesamtstädtischen Leiter Atemschutz und Leiter Gerätewarte:

19,58 €

u. Für den Leiter der Feuerwehreinsatzzentrale inklusive Einsatzleitwagen:

73,45 €

v. Für den Sachbearbeiter Einsatzberichte:

73,45 €

w. Für den Sachbearbeiter BKS-Portal:

23,51 €

x. Für den Leiter Führungsdienst:

68,52 €

y. Für den Alarm- und Einsatzplaner:

88,11 €

Die ständigen Vertreter der Einheitsführer, der Jugendwarte sowie des Leiters der Kinderfeuerwehr Remagen erhalten 50 % der dem Vertretenen zustehenden Aufwandsentschädigung.

§ 5

Die Änderungssatzung tritt am 01.11.2022 in Kraft.

STADTVERWALTUNG REMAGEN
Remagen, den 18.10.2022
Björn Ingendahl
Bürgermeister