Bekanntmachung
• über die Stimmabgabe
• über Zeit und Ort des Zusammentritts des Briefwahlvorstandes
I.
Die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Remagen wird insgesamt im Wege der Briefwahl durchgeführt und erfolgt mit amtlichen weißen Stimmzetteln auf dem alle Bewerberinnen und Bewerber aufgeführt sind.
Die Wahl findet als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung statt.
II.
Die Wahl zum Beirat für Migration und Integration wird auf der Grundlage zugelassener Wahlvorschläge als Mehrheitswahl durchgeführt.
Es wird unter Beachtung der nachstehenden Bestimmungen gewählt:
| 1. | Die Wählerinnen und Wähler haben so viele Stimmen, wie Mitglieder des Beirates für Migration und Integration zu wählen sind. |
| 2. | Die Wählerinnen und Wähler vergeben ihre Stimmen durch Ankreuzen oder eine andere eindeutige Kennzeichnung der auf dem Stimmzettel aufgeführten Bewerberinnen und Bewerber, die sie wählen wollen. |
| 3. | Es können Bewerberinnen und Bewerber auch gestrichen und durch andere wählbare Personen ersetzt werden. Dabei sind Namen und soweit zur Personenkennzeichnung erforderlich, weitere eindeutig zuordnende personenbezogene Daten wie Vorname, Beruf, Wohnung oder Alter einzutragen. |
| 4. | Die Stimmabgabe ist insgesamt ungültig, wenn mehr als 7 Stimmen vergeben werden. |
III.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Feststellung des Briefwahlergebnisses am 10. November 2024 um 16.00 Uhr in Remagen, Treffpunkt Rheinkommen, Platz an der Alten Post 2a zusammen.
Wahlbriefe sind an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse so rechtzeitig zu übersenden, dass diese spätestens am 10. November 2024 bis 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Adresse eingehen. Wahlbriefe sind auch rechtzeitig eingegangenen, wenn sie am 10. November 2024 bis 18.00 Uhr beim Briefwahlvorstand abgegeben werden.
Die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes ist öffentlich. Jedermann hat ungehinderten Zutritt zum Sitzungsraum des Briefwahlvorstandes.