Am 22.09.2025 wurde bei der Stadtverwaltung Remagen eine unvermutete überörtliche Kassenprüfung durch das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Ahrweiler durchgeführt.
In der öffentlichen Ratssitzung am 15.12.2025 wird der Stadtrat über das Ergebnis der Prüfung unterrichtet (§ 33 Abs. 1 Gemeindeordnung). Gemäß § 110 Abs. 6 Gemeindeordnung ist der Prüfbericht an sieben Werktagen öffentlich auszulegen
Der Prüfbericht liegt in der Zeit vom 04.11.2025 bis 12.11.2025 während der üblichen Bürostunden (Mo., Di. + Do. 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr, Mi. + Fr. 8.00 – 12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Remagen, Bachstraße 2, 53424 Remagen, zur Einsichtnahme öffentlich aus.