Titel Logo
Remagener Nachrichten
Ausgabe 46/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Mahnung

Die bis zum 15. November 2022 (u.a. bis IV. Quartal 2022) fälligen Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstigen Abgaben aufgrund ergangener Bescheide werden hiermit öffentlich angemahnt.

Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde erfolgt ein entsprechender Bankeinzug.

Zahlungsrückstände die bis zum 25. November 2022 nicht bei der Stadtkasse eingegangen sind, werden einschließlich der entsprechenden Mahngebühren und Säumniszuschläge nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz für Rheinland-Pfalz im Zwangswege eingezogen.

53424 Remagen, 08. November 2022
Stadtkasse Remagen