Gemäß der Friedhofssatzung der Gemeinde Remagen werden Reihengrabstätten für die Dauer der Ruhezeit (Erdbestattung 20 Jahre, Urne 15 Jahre) zugeteilt und sind nach Ablauf der Ruhezeit einzuebnen. Für Wahlgrabstätten wird auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren verliehen, welches nach Ablauf auf Antrag verlängert werden kann. Wird das Nutzungsrecht nicht verlängert, sind auch diese Grabstätten einzuebnen.
Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet werden, hat der jeweilige Nutzungsberechtigte die Kosten zu tragen. Die Ruhezeiten und Nutzungsrechte der nachstehend aufgeführten Grabstätten sind abgelaufen, oder laufen in Kürze ab. Da die Nutzungsberechtigten nicht bekannt sind, erfolgt die Benachrichtigung durch öffentliche Bekanntmachung. Die Nutzungsberechtigten werden gebeten, sich bei der
Friedhofsverwaltung der Stadt Remagen
Bachstraße 2
53424 Remagen
Telefon: 02642/201-32
E-Mail: m.poehr@remagen.de
innerhalb von zwei Monaten nach Erscheinen dieser Bekanntmachung zu melden. Andernfalls werden die Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet.
Friedhof Remagen
Feld I, Reihe 13, Nr. 22 Reihengrabstätte Tempel
Feld I, Reihe 13, Nr. 24 Reihengrabstätte Kaiser
Feld Kaufgräber B, Nr. 192 Einzelgrabstätte Irsch
Friedhof Oberwinter
Feld IID, Nr. 67 Einzelgrabstätte Deutsch