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Remagener Nachrichten
Ausgabe 47/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Durchführung der Unterrichtung zum Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2004 der Stadt Remagen sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes 34.09 „Haus Humboldtstein“ der Stadt Remagen (34.09/00) im Ortsbezirk Oberwinter, Ortsteil Rolandseck

Der Stadtrat hat am 06.12.2021 beschlossen, die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans 34.09 „Haus Humboldtstein“ im Ortsbezirk Oberwinter, Ortsteil Rolandseck, einzuleiten. Der Beschluss wurde am 13.01.2022 ortsüblich bekanntgemacht.

Die Verfahren dienen dazu, für die vormalige Tagungs- und Fortbildungsstätte „Haus Humboldtstein“ eine Nachnutzung in Form von Unterkünften insbesondere für Saisonarbeitskräfte, Büro- und Verwaltungsnutzungen sowie betriebsbezogenes Wohnen festzulegen.

In der Zeit vom 01.12.2023 bis einschließlich 08.01.2024 erfolgt zu den beiden vorgenannten Bauleitplänen die Unterrichtung nach §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Die von der Planung betroffenen Behörden werden über die Durchführung der Unterrichtung gesondert informiert.

Während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Remagen (montags, dienstags und donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 16.00 Uhr sowie mittwochs und freitags zwischen 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) liegen die Entwürfe der Begründungen nebst Anlagen, der Planzeichnungen sowie der Textteil zum Bebauungsplan bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 1. Etage, öffentlich aus.

Sämtliche Verfahrensunterlagen stehen im genannten Zeitraum im Internet auf der städtischen Internetseite www.remagen.de als PDF-Datei zum Abruf bereit. Erreichbar sind die Dateien ebenso über den Kurzlink www.kurzelinks.de/beteiligung-remagen sowie das landeseinheitliche Portal (geoportal.rlp.de).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden; eine Beteiligung ist mittels E-Mail an bauleitplanung@remagen.de ebenfalls möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Vorlage der Stellungnahmen an den Stadtrat und dessen Gremien erfolgt grundsätzlich im Wortlaut und sind öffentlich einsehbar. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden darin enthaltene personenbezogene Angaben geschwärzt (Namen, Adressen, Eigentumsverhältnisse, etc.), soweit derartige Informationen ausnahmsweise nicht doch für die Abwägung erforderlich sind. Sämtliche Unterlagen werden auf Dauer aufbewahrt und gespeichert.

Die für die Aufstellung des Bebauungsplans bedeutsamen Gesetze, Verordnungen und sonstige Normen und Vorschriften können bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 53424 Remagen, eingesehen werden.

STADTVERWALTUNG REMAGEN
Remagen, 16.11.2023
Björn Ingendahl
Bürgermeister
Anlage: Geltungsbereich