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Remagener Nachrichten
Ausgabe 48/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

über die Einleitung des Verfahrens der 11. Änderung sowie die Durchführung der Offenlage zum Entwurf des Bebauungsplanes 34.06 „Rheinufer Rolandseck“ der Stadt Remagen (34.06/11 im Ortsbezirk Oberwinter, Ortsteil Rolandseck

Aus betrieblichen Gründen entsteht bei einem Autohaus in Rolandseck, Bonner Straße 51, ein zusätzlicher Bedarf an Ausstellungsflächen. Da diese mit den geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans nicht realisierbar wären, wurde bei der Stadt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplans gestellt. Ziel der Änderung ist im Wesentlichen eine Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksflächen durch eine Verschiebung der straßenseitigen Baugrenze. Der Stadtrat ist dem Antrag gefolgt und hat am 26.09.2022 die Einleitung eines Änderungsverfahrens beschlossen. Der Geltungsbereich ergibt sich aus der beiliegenden Übersichtskarte.

Der Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens wird hiermit gemäß §2 BauGB bekanntgemacht.

Die Änderung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach den Vorschriften zum beschleunigten Verfahren (§13a BauGB). Von der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4, dem Umweltbericht nach §2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach §10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

In der Zeit vom 09.12.2022 bis einschließlich 16.01.2023 erfolgt zum Entwurf des Bebauungsplans die Offenlage nach §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB). Die von der Planung betroffenen Behörden werden über die Durchführung der Offenlage gesondert informiert.

Während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Remagen montags bis donnerstags zwischen 8.30 Uhr und 16.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr liegen die Entwürfe des Textteils sowie der Begründung bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 1. Etage, öffentlich aus. Der Zugang zum Rathaus ist unter Beachtung der geltenden Sicherheits- und Hygienevorschriften (insbes. Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, Einhaltung der Mindestabstände) gegeben.

Wir weisen darauf hin, dass das Rathaus in der Zeit vom 26.12. bis einschließlich 30.12.2022 geschlossen ist; die für eine Beteiligung gesetzlich vorgesehene Monatsfrist wird daher verlängert und endet am 16.01.2023.

Sämtliche Verfahrensunterlagen können vom 09.12.2022 bis einschließlich 16.01.2023 im Internet als PDF-Datei unter www.kurzelinks.de/beteiligung-remagen, über die städtische Internetseite www.remagen.de sowie über das landeseinheitliche Portal (geoportal.rlp.de) abgerufen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden; eine Beteiligung ist mittels E-Mail an bauleitplanung@remagen.de ebenfalls möglich.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Vorlage sämtlicher Stellungnahmen an den Stadtrat und dessen Gremien erfolgt im Original, wobei aus datenschutzrechtlichen Gründen darin enthaltene personenbezogene Angaben geschwärzt werden (Namen, Adressen, Eigentumsverhältnisse, etc.), soweit diese ausnahmsweise nicht doch für die Abwägung erforderlich sind.

Die für die Aufstellung des Bebauungsplans bedeutsamen Gesetze, Verordnungen und sonstigen Normen und Vorschriften können bei der Stadtverwaltung Remagen, Bauverwaltung, Bachstraße 7, 53424 Remagen, eingesehen werden.

STADTVERWALTUNG REMAGEN
Remagen, 24.11.2022
Björn Ingendahl
Bürgermeister
Anlage: Geltungsbereich