Gemäß § 28 der Friedhofssatzung der Gemeinde Remagen sind die Gräber dauernd instand zu halten. Wird ein Grab nicht ordnungsgemäß gepflegt, können nach § 29 Reihengräber durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet werden. Bei Wahlgräbern können die entstandenen Kosten auf den jeweiligen Nutzungsberechtigten umgelegt werden. Somit fordert die
Friedhofsverwaltung der Stadt Remagen
Bachstraße 2
53424 Remagen
Telefon: 02642/201-32
Email: manuel.poehr@remagen.de
die Nutzungsberechtigten der nachfolgend aufgeführten Gräber auf sich innerhalb von drei Monaten nach Erscheinen dieser Bekanntmachung zu melden. Andernfalls werden die Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet.
Friedhof Remagen
| Einzelwahlgrab Feld F, Reihe 8, Nr. 16 | Walter und Elisabeth Wordel |
| Reihengrab Teil 3, Nr. 33 | Wolfgang Fiegen |
| Einzelwahlgrab Feld Kaufgräber A, Reihe D, Nr. 149 | Peter und Maria Saes Maria-Margareta Körbel |
| Reihengrabstätte Teil 3, Nr. 26 | Hans-Peter Saes |
| Urnenreihengrabstätte Nr. 8 | Christa Saes |