Anlage 2
zur Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)
Rolandswerth ist in zwei Abrechnungseinheiten zu trennen (Rolandswerth Ost + West). Aufgrund der Tatsache, dass hier nur eine Querungsmöglichkeit der Bahnstrecke/B9 existiert, die nur einspurig und per Ampel geregelt ist, handelt es sich um kein zusammenhängendes Gebiet. Der Außenbereich zwischen der Parkstraße und der weiteren rheinseitigen Bebauung beträgt circa 130 m und ist damit nicht als trennend zu werten. Der Außenbereich zwischen Mainzer Straße 89 und Mainzer Straße 8 beträgt etwa 280 m und hat demnach trennende Wirkung, da es sich hierbei nicht mehr um ein zusammenhängendes Gebiet handelt. Das Gebiet ab der Mainzer Straße 8 wird in südlicher Richtung daher der Abrechnungseinheit „Rolandseck + Rolandswerth Süd“ zugeordnet.
Für Oberwinter werden insgesamt drei Abrechnungseinheiten gebildet. Zum einen die Einheit „Rolandseck + Rolandswerth Süd“. Eine Trennung aufgrund der B9 ist hier nicht notwendig, da ausreichend Querungsmöglichkeiten (1 Ampelanlage, 4 Querungshilfen) bestehen.
Die zweite Einheit bildet der Ortskern zwischen Rhein und Bahn. Da es hier nur eine tatsächliche Verbindung unter der Bahn gibt und diese ganz im Norden liegt (Am Friedrichsberg/K41), ist westlich eine dritte Abrechnungseinheit zu bilden. Diese besteht aus der Rheinhöhe und Bandorf. Da der Außenbereich hier zwischen den Gebäuden circa 85 m beträgt, liegt ein zusammenhängendes Gebiet vor.
In Remagen wird eine Abrechnungseinheit gebildet. B9 und Bahn sind nicht als Zäsuren zu werten, da hier ausreichend Querungsmöglichkeiten, sowohl für PKW/LKW, als auch für Fußgänger und Radfahrer zur Verfügung stehen (Fußgängerunterführung, -brücke und Jahntunnel für Fußgänger sowie Nord- und Südeinfahrt und Jahntunnel für PKW/LKW).
Der Bereich „Auf der Neide“ wird mit einbezogen. Es kommt hier auf die Luftlinie zwischen den Gebäuden an (ca. 80 m) und nicht etwa auf die Strecke, die man zurücklegen muss, um in das Baugebiet zu gelangen. Es handelt sich somit um ein zusammenhängendes Gebiet.
Das Gewerbegebiet wird in die Abrechnungseinheit einbezogen, da kein gravierend unterschiedlicher Straßenausbauaufwand betrieben wird. Obergerichtliche Urteile (OVG) bewerten den Einbezug von Gewerbegebieten nicht als Nachteil für die Wohn- und Mischgebiete, da den breiteren und höherwertigen Straßen auch erhebliche beitragspflichtige Flächen gegenüberstehen.
Die Abrechnungseinheit umfasst etwa 8.000 Einwohner, zeichnet sich aber durch eine verdichtete Bebauung aus.
Zwischen dem Gewerbegebiet Remagen und der Bebauung Kripp liegt ein Außenbereich von circa 130 m. Die wegemäßige Verbindung darf ausschließlich vom landwirtschaftlichen Verkehr genutzt werden. Kripp ist ein eigener Ortsbezirk mit etwa 3.800 Einwohnern und stellt daher ein eigenes zusammenhängendes Gebiet dar, welches nicht mit Remagen zusammengefasst wird.
Eine Zäsur durch die B266 ist nicht gegeben, da hier genügend Querungsmöglichkeiten (2 Zebrastreifen, 1 Querungshilfe) bestehen.
Das Gewerbegebiet Kripp erfordert keinen gravierend unterschiedlichen Straßenausbauaufwand und ist somit Teil des zusammenhängenden Gebietes.
Unkelbach bildet ein zusammenhängendes Gebiet. Es existieren keine Zäsuren, die eine Aufteilung verursachen würden. Die Rheinstraße (Kreisstraße) darf maximal mit 30 km/h befahren werden und ist aufgrund ihres Verkehrsaufkommens leicht zu überqueren. Auch der Bereich Mühlenfeld (Gemarkung Oberwinter) wird mit einbezogen. Die Gemarkungsgrenze stellt keine zwingende Zäsur dar.
Auch Oedingen bildet ein zusammenhängendes Gebiet. Das Gewerbegebiet wird mit einbezogen, da der Außenbereich zwischen der Bebauung (Gebäude) Oberwinterer Weg und dem Gewerbegebiet eine Länge von nur circa 120 m aufweist. Für das Gewerbegebiet ist kein gravierend unterschiedlicher Straßenausbauaufwand notwendig. Die Wachtbergstraße ist aufgrund ihres Verkehrsaufkommens leicht zu überqueren. Zusätzlich besteht eine Querungshilfe.