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Remagener Nachrichten
Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Einebnung von Grabstätten auf dem städtischen Friedhof in Remagen

Gemäß § 28 der Friedhofssatzung der Stadt Remagen sind die Gräber dauernd instand zu halten. Wird ein Grab nicht ordnungsgemäß gepflegt, können nach § 29 Reihengräber durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet werden. Bei Wahlgräbern können die entstandenen Kosten auf den jeweiligen Nutzungsberechtigten umgelegt werden.

Sind die Nutzungsberechtigten nicht bekannt oder verstorben, erfolgt die Benachrichtigung durch öffentliche Bekanntmachung. Die Nutzungsberechtigten oder Angehörigen werden gebeten, sich bei der

Friedhofsverwaltung der Stadt Remagen

Bachstraße 2

53424 Remagen

Telefon: 02642/201-32

Email: manuel.poehr@remagen.de

innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu melden. Andernfalls werden die Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet.

Friedhof Remagen

Doppelkaufgrab, KA, Feld D, Nr. 73-74 Grabstätte Pohl-Güttig/Dotten

Friedhof Oberwinter

Doppelkaufgrab, Feld II D, Nr. 24-25 Grabstätte Richarz

Einzelkaufgrab, Feld II D, Nr. 211 Grabstätte Günther