Gemäß § 28 der Friedhofssatzung der Stadt Remagen sind die Gräber dauernd instand zu halten. Wird ein Grab nicht ordnungsgemäß gepflegt, können nach § 29 Reihengräber durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet werden. Bei Wahlgräbern können die entstandenen Kosten auf den jeweiligen Nutzungsberechtigten umgelegt werden.
Sind die Nutzungsberechtigten nicht bekannt oder verstorben, erfolgt die Benachrichtigung durch öffentliche Bekanntmachung. Die Nutzungsberechtigten oder Angehörigen werden gebeten, sich bei der
Friedhofsverwaltung der Stadt Remagen
Bachstraße 2
53424 Remagen
Telefon: 02642/201-32
Email: manuel.poehr@remagen.de
innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu melden. Andernfalls werden die Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung abgeräumt und eingeebnet.
Friedhof Remagen
Doppelkaufgrab, KA, Feld D, Nr. 73-74 Grabstätte Pohl-Güttig/Dotten
Friedhof Oberwinter
Doppelkaufgrab, Feld II D, Nr. 24-25 Grabstätte Richarz
Einzelkaufgrab, Feld II D, Nr. 211 Grabstätte Günther