vom 11. Dezember 2023
Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 11.01.2024, Az. 4.1-03-25-200, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf (E8+E17) | 42.855.062 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (E15+18) | 43.632.169 € |
| der Jahresfehlbetrag auf (E23) | - 777.107 € |
2. im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (F23) | 716.713 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F27) | 3.436.240 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F32) | 12.606.240 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F33) | - 9.170.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf (F40) | 8.453.287 € |
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 8.951.287 € |
| zusammen auf | 8.951.287 € |
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 3.780.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 3.780.000 €.
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000 €.
§ 5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO),
werden festgesetzt auf
1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
| Betriebszweig Wasserversorgung auf | 1.115.000 € |
| Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf | 1.757.000 € |
| zusammen auf | 2.872.000 € |
2. Kredite zur Liquiditätssicherung
| Betriebszweig Wasserversorgung auf | 100.000 € |
| Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf | 400.000 € |
| zusammen auf | 500.000 € |
3. Verpflichtungsermächtigungen
Für die Eigenbetriebe und deren Einrichtungen werden Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt.
§ 6
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A auf | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B auf | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer auf | 380 v. H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden
| - für den ersten Hund | 84 € |
| - für den zweiten Hund | 108 € |
| - für jeden weiteren Hund | 168 € |
| - für gefährliche Hunde | 564 € |
§ 7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 50.069.088,62 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 50.949.350,62 € und zum 31.12.2024 50.172.243,62 €.
§ 8
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2024 liegen in der Zeit vom 01.02.2024 bis 14.02.2024 während der Bürozeiten (Mo., Di & Do. von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mi. & Fr. von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Remagen, Rathaus, Kirchstraße 3 zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Des Weiteren können die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan auch online unter www.remagen.de eingesehen werden.