Titel Logo
Remagener Nachrichten
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

1. SATZUNG zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Remagen vom 08.07.2024

Der Stadtrat hat am 09.12.2024 aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 7 Abs. 4 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

(4)

Dem Werkausschuss wird die Beschlussfassung über die folgenden Angelegenheiten übertragen:

1.

unverändert

2.

Genehmigung von den Eigenbetrieb betreffenden Verträgen der Stadt mit dem Bürgermeister und den Beigeordneten bis zu einer Wertgrenze von 25.000,00 Euro.

3.

unverändert

4.

Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu einem Betrag von 12.500,00 Euro im Einzelfall, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister übertragen ist.

5.

Stundung von Zahlungsforderungen sowie den Erlass und die Niederschlagung von Forderungen bis zu einer Höhe, die im Einzelfall 12.500,00 Euro nicht übersteigt, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Betriebsführung handelt oder die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister übertragen ist.

6.

den Verzicht auf Ansprüche aller Art.

7.

Einleitung und Fortführung von Gerichtsverfahren und den Abschluss von Vergleichen, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Bürgermeister übertragen ist.

§ 2

§ 18 Absatz 2 der Hauptsatzung wird wie folgt geändert:

(2)

Folgende monatliche Aufwandsentschädigungen werden gewährt:

a.

Für den Wehrleiter:

Grundbetrag: 572,00 €

Zulage für 6 Einheiten: 60,00 €

Zulage für Telefon / Internet: 23,00 €

Gesamtbetrag: 655,00 €

b.

Für den stellvertretenden Wehrleiter:

Grundbetrag: 286,00 €

Zulage für 6 Einheiten: 30,00 €

Zulage für Telefon / Internet: 11,50 €

Gesamtbetrag: 327,50 €

c.

Für den Einheitsführer der Einheit Remagen:

Grundbetrag: 209,00 €

Zulage für Telefon / Internet: 17,25 €

Gesamtbetrag: 226,25 €

d.

Für den Einheitsführer der Einheit Oberwinter und Kripp:

Grundbetrag: 125,40 €

Zulage für Telefon / Internet: 11,50 €

Gesamtbetrag: 136,90 €

e.

Für den Einheitsführer der Einheit Rolandswerth,

f.

Unkelbach und Oedingen:

Grundbetrag: 83,60 €

Zulage für Telefon / Internet: 9,20 €

Gesamtbetrag: 92,80 €

g.

Für den Facheinheitsführer Wasserschutz: 62,70 €

h.

Für den Gerätewart der Einheit Remagen: 157,20 €

i.

Für den Gerätewart der Einheit Oberwinter: 104,80 €

j.

Für den Gerätewart der Einheit Kripp: 131,00 €

k.

Für den Gerätewart der Einheit Rolandswerth, Unkelbach und Oedingen: 78,60 €

l.

Für den gesamtstädtischen Schlauchwart: 117,90 €

m.

Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Remagen: 131,00 €

n.

Für den Gerätewart Atemschutz der Einheit Oberwinter und Kripp: 104,80 €

o.

Für den Gerätewart Atemschutz der Einheiten Rolandswerth, Unkelbach und Oedingen: 78,60 €

p.

Für die Jugendwarte der jeweiligen Einheiten; sowie den Leiter der Bambini-Feuerwehr: 53,00 €

q.

Für den Kleiderwart: 131,00 €

r.

Für den Leiter der Feuerwehreinsatzzentrale inklusive Einsatzleitwagen: 104,80 €

s.

Für den Sachbearbeiter Einsatzberichte: 104,80 €

t.

Für den Sachbearbeiter BKS-Portal: 31,35 €

u.

Für den Leiter Führungsdienst: 104,50 €

v.

Für den Alarm- und Einsatzplaner: 117,90 €

Die ständigen Vertreter der Einheitsführer, der Jugendwarte, des Leiters der Bambini-Feuerwehr Remagen sowie des Facheinheitsführers Wasserschutz erhalten 50 % der dem Vertretenen zustehenden Aufwandsentschädigung.

§ 3

Die Änderungssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

STADTVERWALTUNG REMAGEN
Remagen, den 10.12.2024
Björn Ingendahl
Bürgermeister