zu der am Mittwoch, dem 05.02.2025, um 19.30 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus Rolandswerth stattfindenden Wahl des Einheitsführers sowie ggfs. des stellvertretenden Einheitsführers der Einheit Rolandswerth.
Tagesordnung:
| 1.) | Begrüßung durch den Wehrleiter als Wahlvorsitzenden |
| 2.) | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3.) | Bildung eines Wahlvorstandes |
| 4.) | Vorschläge zur Wahl eines Einheitsführers |
| 5.) | Wahl eines Einheitsführers in geheimer Wahl |
| 6.) | ggfs. Vorschläge zur Wahl eines stellvertretenden Einheitsführers |
| 7.) | ggfs. Wahl eines stellvertretenden Einheitsführers in geheimer Wahl |
Wahlberechtigt sind alle, zum Zeitpunkt der Wahl, aktiven Feuerwehrangehörigen der Einheit Rolandswerth und Angehörige der Jugendfeuerwehr, die zum Zeitpunkt der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 14 Absatz 2 Satz 2 LBKG).
Wahlvorschläge können im Vorfeld beim Wehrleiter oder im Rahmen der Wahlversammlung, jedoch vor Durchführung der Wahl, abgegeben werden.