Titel Logo
Remagener Nachrichten
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

HAUSHALTSSATZUNG DER STADT REMAGEN

FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2026

vom 15. Dezember 2025

Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 05.02.2026, Az. 4.1-03-25-200, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf (E8+E17)

45.368.370 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (E15+18)

46.593.832 €

der Jahresfehlbetrag auf (E23)

-1.225.462 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (F23)

710.966 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F27)

2.922.039 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F32)

16.468.017 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F33)

- 13.545.978 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf (F40)

12.835.012 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 €

verzinste Kredite auf

13.280.012 €

zusammen auf

13.280.012 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 18.000.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 18.000.000 €.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000 €.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

465 v. H.

- Gewerbesteuer auf

400 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden

- für den ersten Hund

84 €

- für den zweiten Hund

108 €

- für jeden weiteren Hund

168 €

- für gefährliche Hunde

564 €

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 57.684.671,04 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 56.903.040,04 € und zum 31.12.2026 55.677.578,04 €.

§ 7

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Remagen, 15. Dezember 2025
gez.
Björn Ingendahl
Bürgermeister

Hinweis

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2026 liegen in der Zeit vom 26.02.2026 bis 11.03.2026 während der Bürozeiten (Mo., Di. & Do. von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mi. & Fr. von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Remagen, Rathaus, Bachstraße 2 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren können die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan auch online unter www.remagen.de eingesehen werden.

Remagen, den 10.02.2026
STADTVERWALTUNG REMAGEN
gez.
Björn Ingendahl
Bürgermeister