HAUSHALTSSATZUNG DER STADT REMAGEN
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2026
vom 15. Dezember 2025
Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 05.02.2026, Az. 4.1-03-25-200, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf (E8+E17) | 45.368.370 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (E15+18) | 46.593.832 € |
| der Jahresfehlbetrag auf (E23) | -1.225.462 € |
2. im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (F23) | 710.966 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F27) | 2.922.039 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F32) | 16.468.017 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F33) | - 13.545.978 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf (F40) | 12.835.012 € |
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 13.280.012 € |
| zusammen auf | 13.280.012 € |
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 18.000.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 18.000.000 €.
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000 €.
§ 5
Steuersätze
| Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |
| - Grundsteuer A auf | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B auf | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer auf | 400 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden | |
| - für den ersten Hund | 84 € |
| - für den zweiten Hund | 108 € |
| - für jeden weiteren Hund | 168 € |
| - für gefährliche Hunde | 564 € |
§ 6
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 57.684.671,04 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt 56.903.040,04 € und zum 31.12.2026 55.677.578,04 €.
§ 7
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2026 liegen in der Zeit vom 26.02.2026 bis 11.03.2026 während der Bürozeiten (Mo., Di. & Do. von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mi. & Fr. von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Remagen, Rathaus, Bachstraße 2 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren können die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan auch online unter www.remagen.de eingesehen werden.