vom 09. Dezember 2024
Der Stadtrat hat aufgrund von § 95 der Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Ahrweiler als Aufsichtsbehörde vom 18.02.2025, Az. 4.1-03-25-200, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf (E8+E17) | 45.550.950 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf (E15+18) | 46.332.581 € |
| der Jahresfehlbetrag auf (E23) | - 781.631 € |
| 2. | im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf (F23) | 874.616 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F27) | 3.892.678 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F32) | 7.755.960 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf (F33) | - 3.863.282 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten auf (F40) | 2.988.666 € |
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 € |
| verzinste Kredite auf | 3.465.666 € |
| zusammen auf | 3.465.666 € |
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 9.800.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 9.800.000 €.
§ 4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 3.000.000 €.
§ 5
Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für die Stadtwerke
Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen der Eigenbetriebe und deren Einrichtungen, die nach den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung verwaltet werden (§ 86 GemO), werden festgesetzt auf
| 1. | Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen | |
| Betriebszweig Wasserversorgung auf | 312.000 € |
| Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf | 1.864.000 € |
| zusammen auf | 2.176.000 € |
| 2. | Kredite zur Liquiditätssicherung | |
| Betriebszweig Wasserversorgung auf | 100.000 € |
| Betriebszweig Abwasserbeseitigung auf | 400.000 € |
| zusammen auf | 500.000 € |
| 3. | Verpflichtungsermächtigungen | |
| Für die Eigenbetriebe und deren Einrichtungen werden Verpflichtungsermächtigungen nicht erteilt. | |
§ 6
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| - Grundsteuer A auf | 345 v. H. |
| - Grundsteuer B auf | 465 v. H. |
| - Gewerbesteuer auf | 400 v. H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden | |
| - für den ersten Hund | 84 € |
| - für den zweiten Hund | 108 € |
| - für jeden weiteren Hund | 168 € |
| - für gefährliche Hunde | 564 € |
§ 7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug 55.220.943,42 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 54.443.836,42 € und zum 31.12.2025 53.662.205,42 €.
§ 8
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 50.000 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2025 liegen in der Zeit vom 06.03.2025 bis 19.03.2025 während der Bürozeiten (Mo., Di. & Do. von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Mi. & Fr. von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) bei der Stadtverwaltung Remagen, Rathaus, Bachstraße 2 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Des Weiteren können die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan auch online unter www.remagen.de eingesehen werden.