KREIS AHRWEILER. Wer seine / seinen Freigänger- und Wohnungskatze / Kater vom 15. Januar bis zum 27. Januar kastrieren, durch einen Chip kennzeichnen sowie registrieren lässt erhält einen Zuschuss vom Tierheim und Tierschutzverein Kreis Ahrweiler e.V.
So funktioniert´s:
1. Termin zur Kastration der Katze / des Katers bei einem der teilnehmenden Tierärzte in der Zeit vom 15. bis 27. Januar 2024 vereinbaren.
2. Den Zuschuss zur Kastration gibt es nur, wenn die/der Katze/Kater auch zeitgleich durch einen Chip gekennzeichnet und registriert wird.
3. Die Besitzerinnen / Besitzer bezahlen bei dem teilnehmenden Tierarzt die Kosten der Kastration/Chip und erhalten darüber eine Kastrations-/Chipbestätigung und Rechnung.
4. Im Anschluss stellen sie den Antrag auf Zahlung eines Zuschusses zur Kastration beim Tierheim u. Tierschutzverein Kreis Ahrweiler e.V., Blankertshohl 25, 53424 Remagen, persönlich oder schriftlich oder per E-Mail an irene.krah@tsv-remagen.de (unter Vorlage der Kastrations-/Chip-Bestätigung und Rechnung) bis spätestens 2. Februar
5. Danach erstattet der Tierheim und Tierschutzverein Kreis Ahrweiler e.V. (Tierheim Remagen) einen Betrag in Höhe von 30,- Euro pro Kater bzw. 55,- Euro pro Katze.
6. Mit einem aktuellen Nachweis, aus dem hervorgeht, dass das monatliche Einkommen unter 1.200,- Euro liegt, erhalten Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer einen Zuschuss von 45,- Euro pro Kater bzw. 85,- Euro pro Katze
7. Die Kosten für die Kennzeichnung pro Katze/Kater durch einen Chip werden zu 100 Prozent vom Tierheim u. Tierschutzverein Kreis Ahrweiler e.V. (Tierheim Remagen) erstattet. Der Verein übernimmt gerne die Registrierung. Weitere Infos unter www.tierheim-remagen.de.