Vermutlich zur Herstellung von Delikatessen wurden in der Nussbaumallee am Rheinradweg eine große Menge grüner Walnüsse unerlaubt geerntet.
SINZIG. Ungefähr 200 Kilo grüne Walnüsse wurden vergangene Woche gewerbsmäßig in der städtischen Nussbaumallee am Rheinradweg, unmittelbar am Naturschutzgebiet Ahrmündung, geerntet. Laut Zeugen waren es 4 bis 5 Personen, die mit Hilfe von Leitern und Pflückhilfen die Walnüsse in großen Kisten sammelten. Diese wurden dann in einen Mercedes Bus nebst Anhänger verladen, mit dem ebenfalls unerlaubterweise der Rad- und Fußweg als Zufahrt genutzt wurde. Dank erhaltener Beweisfotos konnte Ortsvorsteher Reiner Friedsam mit einer Anzeige der Polizei Remagen konkrete Hinweise auf die Täter und das Fahrzeug geben. Zudem wird die Polizei in nächster Zeit den Bereich der Nussbaumallee kontrollieren.
Pflücken nur in haushaltsüblichen Mengen erlaubt
Der Ortsvorsteher weist in dem Zusammenhang auf die Regelung im Bundesnaturschutzgesetz hin. „Grundsätzlich gilt für das Pflücken von Obst: „Jeder darf Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter, wild lebende Blumen sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.“ Für Blumen und Kräuter bedeutet die Handstraußregelung: So viel mitnehmen, wie zwischen Daumen und Zeigefinger passt.
Bezogen auf die Walnüsse dürfen diese im Herbst, wenn sie von den Bäumen fallen, in einer haushaltsüblichen Menge zum Verzehr gesammelt werden. Jedoch ist ein Abbrechen von Ästen oder Herunterschlagen der Walnüsse verboten. „In diesem Jahr ist eine reiche Ernte im Herbst zu erwarten, sodass interessierte Bürgerinnen und Bürger dort Walnüsse in der besagten Menge sammeln können“ appelliert Ortsvorsteher Reiner Friedsam.