SINZIG. Aus gegebenem Anlass weist die Stadtverwaltung Sinzig als Ordnungsbehörde ausdrücklich darauf hin, dass für Grün-, Haus- und Sondermüll die privaten Haus-Müllgefäße des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Ahrweiler zu nutzen sind. Nicht erlaubt ist die Ablagerung von Müll (inkl. Grünschnitt) auf Wirtschaftswegen sowie städtischen Liegenschaften und Waldgrundstücken. Weiterhin ist die Verschmutzung und Beschädigung von Wirtschaftswegen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Arbeiten nicht gestattet. Entstandene Verschmutzungen oder Beschädigungen sind unverzüglich vom Verursacher zu beseitigen. Ohne Genehmigung durch die Stadtverwaltung sind Veränderungen an Wegen und deren Nebenanlagen (Bankette, Gräben, Wasserdurchlässe etc.) nicht gestattet. Bei der Errichtung von Zäunen ist darauf zu achten, dass diese nicht auf den Wegeparzellen errichtet werden. Unbrauchbare und defekte Zäune, welche in die Wegeparzellen ragen, sind zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
[Pressemitteilung der Stadt Sinzig]