Bad Breisiger-Sinziger Nachrichten
Ausgabe 49/2025
Vereine und Verbände
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: KIPKI-Fördergelder für private Klimaschutzprojekte
Nächster Artikel: Baumaßnahme auf der L82 in Sinzig
Einrichtung von Halteverboten
Winterdienst bei Landes- und Kreisstraßen
KREIS AHRWEILER. Für die Wintermonate Dezember 2025 bis einschließlich März 2026 wird in den nachfolgenden Ortsdurchfahrten ein eingeschränktes bzw. absolutes Halteverbot eingerichtet:
- L 80 - Heppingen, Schulstraße, Einmündung Burgstraße bis Spielplatz
- L 79 - Oeverich, von der Einmündung L 80 bis zur Einmündung Josefstraße
- L 85 - Ramersbach, Heckenbacher Straße, Ober den Gärten bis Ahrtalstraße (L 84)
- L 87 - Waldorf, Einmündung L 87 bis Neustraße, Hausnummer 8
- K 34 - Holzweiler, Vettelhovener Straße, Schultheissgässchen bis Pützstraße
- K 35 - Esch, Dernauer Straße, von Haus-Nr. 15 bis Haus-Nr. 3
- K 51 - Oberzissen, Mittelstraße, von der Einmündung K 50 bis Burgstraße
- K 52 - Oberdürenbach, Hauptstraße, von Haus-Nr. 26 bis Haus-Nr. 35
Durch parkende Fahrzeuge in den o. g. Bereichen ergeben sich immer wieder Probleme beim Befahren der Straßen mit Winterdienstfahrzeugen der Straßenmeisterei. Die Regelung dient dazu, den Winterdienst und damit auch die Verkehrssicherheit auf den genannten Streckenabschnitten zu gewährleisten.
Die Straßenmeisterei Sinzig des LBM Cochem-Koblenz bittet Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Beachtung.
[Pressemeldung Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz]