Nach dem Thema „Hilfe zur Pflege in Seniorenheimen“ gab es für die ehrenamtlichen Betreuer und Vorsorgebevollmächtigten Zeit, eigene Fragen zu klären.
Zum Erfahrungsaustausch für ehrenamtliche Betreuer und Vorsorgebevollmächtigte hatten der Betreuungsverein der Evangelischen Kirchengemeinden in der Rhein-Ahr-Region e. V. und der SKFM – Katholischer Verein für Soziale Dienste für den Landkreis Ahrweiler e. V. Mitte November in den Katholischen Pfarrsaal nach Bad Breisig eingeladen. Vor fünf Teilnehmern sprach Dipl. Sozialpädagoge Ralph Seeger vom SKFM über die Organisation und Antragstellung von „Hilfe zur Pflege in Seniorenheimen“ und erklärte den Unterschied zwischen den Sozialhilfeleistungen „ambulante Hilfe zur Pflege“ und „Hilfe zur Pflege in Einrichtungen“. Anhand des Antragsformulars der Kreisverwaltung Ahrweiler wurden die einzelnen Punkte des Antragsverfahrens besprochen. Bei der Hilfe zur PflegeIn ist als Voraussetzung zu klären, welche Einkommensarten vorliegen und welche Vermögenswerte angerechnet werden. Dann sagte Seeger, welche Summe das sogenannte Schonvermögen umfasst, zu welchem Zeitpunkt ein Antrag zu stellen ist und ob es eine Unterhaltspflicht von Kindern zu den Eltern gibt.
Im zweiten Teil konnten die Teilnehmer ihre Fragen stellen. Und Ralph Seeger zeigte auf, was es beim Wechsel von Zuhause ins Heim bei einer demenzkranken Vollmachtgeberin zu beachten gilt und wann und wie die Miet-Wohnung eines Heimbewohners gekündigt werden kann.
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