Die ersten Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2025 werden frühestens Ende März/Anfang April 2026 versendet. Hintergrund ist, dass Arbeitgeber, Versicherungen und weitere Institutionen gesetzlich bis zum 28. Februar Zeit haben, relevante Daten - etwa Lohnsteuerbescheinigungen oder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung - an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Zudem stehen die bundeseinheitlichen Programme zur Bearbeitung der Erklärungen in der Regel erst ab Mitte März zur Verfügung.
Die Finanzämter bitten, von Sachstandsanfragen abzusehen. Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite ihres zuständigen Finanzamtes.
Elektronische Abgabe empfohlen
Die Steuererklärung kann kostenlos über Mein ELSTER oder mit handelsüblicher Software eingereicht werden. Für Rentnerinnen und Rentner steht das besonders nutzerfreundliche einfachELSTER zur Verfügung.
Vorteile der elektronischen Abgabe:
| • | automatische Übernahme vorhandener Daten |
| • | Nutzung der Vorjahresdaten |
| • | digitales Hochladen von Belegen |
| • | Übermittlungsnachweis |
| • | elektronische Zustellung und Bescheidvergleich |
Für die Nutzung ist lediglich ein Benutzerkonto unter http://www.elster.de erforderlich. Unterstützung bieten Online-Hilfen und FAQs der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz.