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Stadtfacette Idar-Oberstein
Ausgabe 3/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes

für das Wirtschaftsjahr 2026 vom 12.12.2025

Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes hat auf Grund des § 7 Abs. 1 Ziff. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. Seite 476), der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 12.12.1973 (GVBl. Seite 419) und der §§ 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Endzahlen von

Erfolgsplan:

Erträge

5.914.031,00 EUR

Aufwendungen

5.914.031,00 EUR

Vermögensplan:

Finanzierungsmittel

24.070.000,00 EUR

Finanzbedarf

24.070.000,00 EUR

Summe des Wirtschaftsplanes:

Einnahmen

29.984.031,00 EUR

Ausgaben

29.984.031,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

9.948.000,00 EUR

verzinste Kredite auf

0,00 EUR

zusammen auf

9.948.000,00 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur Aufrechterhaltung der Liquidität wird auf 1.000.000,00 EUR festgesetzt.

Kempfeld, den 09.01.2026
Wasserzweckverband Birkenfeld
Bernd Alsfasser, Verbandsvorsteher