Zum 01.04.2025 wird der gemeinschaftliche Jagdbezirk Göttschied in Idar-Oberstein als Niederwildrevier auf die Dauer von acht Jahren neu verpachtet.
Der Jagdbezirk hat eine Gesamtgröße von ca. 333 ha, davon sind ca. 93 ha durch Befriedung nicht bejagbar. Die bejagbare Fläche von ca. 240 ha verteilt sich auf ca. 144 ha Wald und ca. 96 ha Feld.
Abschusszahlen der letzten Jagdjahre:
| Abschuss-vereinbarung Rehwild | Abschuss gemeldet Rehwild | Abschuss gemeldet Schwarzwild | ||
| männlich | weiblich | männlich | weiblich |
|
| JJ 2021/2022 | 7 | 10 | 13 | 13 | 11 |
| JJ 2022/2023 | 7 | 13 | 3 | 8 | 2 |
| JJ 2023/2024 | 6 | 10 | 6 | 8 | 10 |
Die Verpachtung erfolgt im Wege der öffentlichen Ausbietung durch Einholung schriftlicher Gebote. Die Gebote sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung Jagdbezirk Göttschied – nicht öffnen“ bis spätestens Dienstag, 11.02.2025, 12.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Infrastrukturverwaltung, Zimmer I.111, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein, einzureichen. Dem schriftlichen Gebot ist der Nachweis der Pachtfähigkeit beizufügen. Pächter darf nur sein, wer einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein besitzt und einen solchen in den vorangegangenen drei Jagdjahren in Deutschland besessen hat (§ 14 Abs. 5 LJG). Darüber hinaus dürfen keine Gründe gemäß § 14 Abs. 3 LJG (Überschreiten der Gesamtfläche von 1.000 ha) vorliegen. Mit dem Gebot ist weiterhin ein Jagdkonzept vorzulegen, das den Erfordernissen zur Wildschadensvermeidung und der Bejagung der vorkommenden Wildarten Rechnung trägt. Mit der Abgabe des Gebotes gelten die Pachtbedingungen – insbesondere die Regelungen zur Übernahme von Wildschäden – als vorbehaltlos anerkannt. Die Verpächterin behält sich die Erteilung des Zuschlages vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Die Öffnung der Gebote erfolgt am Dienstag, 11.02.2025 um 14.00 Uhr bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein, Zimmer I.106, Georg-Maus-Straße 1, 55743 Idar-Oberstein.
Pachtbedingungen liegen in der Zeit vom 27.01.2025 bis einschließlich 10.02.2025 bei der Stadtverwaltung Idar-Oberstein (Anschrift wie vorstehend, Zimmer I.111) während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag, 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) zur Einsichtnahme aus. Um eine vorherige Terminvereinbarung unter Telefon 06781 646011 oder per E-Mail an infrastruktur@idar-oberstein.de wird gebeten. Hierüber können auch die Pachtbedingungen angefordert werden.